Samstag, 15. August 2015

"Rechtsstaat" in Bremen


1. Die Richterin ordnet eine psychologische Stellungnahme über die Erziehungsfähigkeit von Christians Vater und Großeltern an. Basis für diese psychologische Stellungnahme ist eine 1,5-stündige Gerichtsverhandlung.

2. Die Gutachterin weist die Richterin darauf hin, dass diese Stellungnahme keine wissenschaftlichen Kriterien erfüllt und dass eine Gerichtsverhandlung keine erzieherisch relevante Situation darstellt. Zitat:" Eine profunde Stellungnahme bezüglich der gerichtlich gestellten Fragen kann auf der bislang vorliegenden Datenbasis daher nach Überzeugung der Sachverständigen nicht in verantwortlicher Weise durch diese erstellt werden"

3. In einem "klärenden" Gespräch zwischen Richterin und Gutachterin stellt die Richterin klar, dass diese Stellungnahme nicht wissenschaftlichen Standards entsprechen soll. Daraufhin erklärt sich die Gutachterin doch dazu bereit, eine solche Stellungnahme zu verfassen. 

4. Ergebnis dieser psychologischen Stellungnahme: Christians Vater Florian und Christians Großeltern (beide Lehrer im Ruhestand) sind in allen 12 Punkten für erziehungsunfähig erklärt worden.

Ganz nebenbei: Christians Vater und Großeltern haben schon vor über einem halben Jahr freiwillig Gutachten über die Erziehungsfähigkeit erstellen lassen. Diese wurden wissenschaftlich durchgeführt und bescheinigen Florian und Christians Großeltern ohne Einschränkungen die Erziehungsfähigkeit.

Der "Rechtsstaat" in Bremen funktioniert also so: Gutachten, die nicht das vom Gericht gewünschte Ergebnis haben, werden nicht beachtet und/oder diskreditiert. Dann werden zusammengeschusterte Stellungnahmen, die im Ergebnis der Meinung des Gerichts entsprechen, in Auftrag gegeben. Und diese werden dann zur "Entscheidungsfindung" herangezogen.

Nachfolgend noch ein Leserbrief aus den Cuxhavener Nachrichten (14.08.2015).







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